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Am Vormittag des 14.2.2004 saß ich mit dem Notebook in meinem Wohnzimmer und arbeitete für meine Firma. Plötzlich läutete es. Vor meinem Haus in Tribuswinkel (Stadtgebiet Traiskirchen) standen zwei Gendarmeriebeamte. Sie befragten mich, ob sich eine "Ausländerin" und ein angeblich von ihr entführtes Kind illegal bei mir aufhielten. Als ich dies verneinte, gestattete ich den Beamten auf Nachfrage die Nachschau im Haus, die erfolglos blieb. Bei der nachfolgenden Nachschau in einem angebauten Geräteschuppen konnten die Beamten zwar in der eigentlichen Sache auch nichts finden, stießen dort aber auf sieben Hanfpflanzen. Diese wurden danach von den herbeigerufenen Beamten der Suchtgiftabteilung, gemeinsam mit etwas getrocknetem Cannabiskraut und den Rauchutensilien, sichergestellt. Bei der Einvernahme habe ich alle mir von der Exekutive gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, da mir von den Beamten versichert wurde, dass mir im Fall einer Zusammenarbeit auch nichts Ernsthaftes widerfahren wird.
Ich konsumiere seit meinem 17. Lebensjahr - also seit Anfang der 80er Jahre - Cannabisprodukte. Die ersten Jahre war der Konsum schon alleine auf Grund der Beschaffungsproblematik eher selten und sporadisch. Um mit dem Drogenmilieu als solches nicht mehr in Kontakt kommen zu müssen, habe ich zu Beginn der 90er Jahre beschlossen, mich mit der Aufzucht von Hanfpflanzen für den Eigenbedarf zu beschäftigen. Da es damals nicht so einfach wie heute war, sich Informationen zum diesem Thema, geschweige denn entsprechende Samen zu beschaffen, waren diese ersten Anbauversuche nur wenig erfolgreich. Erst mit der Zeit lernte ich den Umgang mit der Pflanze. Ich ließ die Samen keimen und zog die Jungpflanzen im Haus vor, bevor ich sie - vergleichbar mit Tomatenpflanzen - im Garten oder der Natur aussetzte. Der Anbau in der Natur hat sich aber nicht bewährt. Die meisten Pflanzen waren "verschwunden" bevor ich ernten konnte. So entschloss ich mich dann vor etwa fünf Jahren zum Anbau unter Kunstlicht.
Ich
hatte immer wieder die Möglichkeit mich über Wirkungen,
Nebenwirkungen und Folgen im Zusammenhang mit dem Konsum von
Drogen und Medikamenten zu informieren.
Ich habe in meinem bisherigen Leben auch schon oft genug gesehen, was Drogen aus Menschen machen können - in unsrer Region vor allem der Alkohol - und verzichte daher gerne darauf.
Ich trinke kaum mehr Alkohol und nur noch gelegentlich Kaffee, ich rauche seit der Jahrtausendwende keine Zigaretten mehr und konsumiere auch keine harten Drogen. Ich hatte immer wieder die Chance mit aus meiner Sicht wissenschaftlich und medizinisch kompetenten Leuten über dieses Thema zu sprechen und die Reaktionen waren eher cannabisfreundlich. Die wenigen negativen Aussagen stützten sich lediglich auf das Verbot selbst und/oder die Suchtproblematik generell. Ich konnte mich mit Hilfe von Cannabis nicht nur erfolgreich von den Suchtgiften Alkohol und Nikotin lösen, es half mir auch bei der Stressbewältigung und befreite mich von Schlafstörungen, Depressionen und Migräne. Zusätzlich linderte der Konsum den durch Psoriasis verursachten Juckreiz bzw. wurde durch die Reduktion des Stresspegels auch die Psoriasis selbst gelindert.
Und was jetzt? - Bin ich jetzt auf einmal kriminell - ein Verbrecher!
Mir ist klar, dass Drogen - egal welche - in Kinderhänden nichts verloren haben, das gilt hier genauso wie für Zigaretten und Alkohol. Genauso wenig wie gefährliche Stoffe jeglicher Art, aber man sollte einen kontrollierten Umgang mit Substanzen lernen und nicht falsch Informieren. Hanf ist nachweislich eines der ältesten Heilkräuter, wenn man weiß wie man es anwendet. Der Missbrauch passiert aus dem Verbot heraus und so wie einer mehr oder weniger den Alkohol verträgt - der weit toxischer wirkt und ein weit höheres Suchtpotential in sich birgt, so verhält es sich auch mit dem Hanf.
Finanziell hat mich die ganze Angelegenheit bisher etwa ein halbes Jahresgehalt gekostet. Was das heißt, kann sich wohl jeder selbst vorstellen.
Ich bin über 20 Jahre Führerscheinbesitzer und auch im Straßenverkehr noch nie aufgefallen. Ich habe Führerschein und Matura als Cannabiskonsument gemacht. Ich halte mich auch körperlich fit und stehe sowohl privat als auch beruflich im Leben.
Ich habe mich nie als Krimineller gefühlt und fühle mich auch jetzt nicht als solcher, weil ich das was ich gemacht habe mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Verbrechen sind schadhafte Handlungen oder Verhalten gegenüber anderen - das trifft in meinem Fall sicher nicht zu. Ich fühle mich allerdings in die Illegalität und Kriminalität gedrängt und das belastet nicht nur psychisch, da sich die Kriminalisierung natürlich auch auf mein Alltags- und Berufsleben auswirkt.
Anfangs hat die ganze Sache vor allem innerfamiliäre Repressalien ausgelöst. Nach dem Erscheinen eines etwas verfänglichen Berichtes in einer regionalen Wochenzeitung hat auch mein Ansehen einige Schrammen abbekommen - Gott sei Dank nicht bei allen, denn auf der anderen Seite durfte ich viel freundliches und unterstützendes in dieser Zeit erfahren und dafür möchte ich mich auch bedanken. Es gibt mir die Kraft durchzuhalten und am Weg zu bleiben.
Mit 31.3.2004 erhielt ich die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, in der mir die aus den vergangenen zehn Jahren hochgerechnete Menge von 4.000 Gramm vorgeworfen werden. Diese Menge habe ich natürlich nie auf einmal besessen und geht weit über die entsprechende gesetzliche Grenzmenge hinaus. Würde man mein Nettoeinkommen von etwa 1.400 Euro monatlich in gleicher Weise über zehn Jahre aufsummieren und dabei die Ausgaben vernachlässigen, wäre ich zweieinhalbfacher Schillingmillionär!
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe nach §28 Abs.2 SMG:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre ...
Mittlerweile habe ich eine medizinische Durchuntersuchung abgeschlossen und bin physisch, ausgenommen einem wahrscheinlich "ererbten" Bluthochdruck, gesund.
Sicherlich gibt es da Kleinigkeiten wie bei vielen anderen auch und mit knappen 40 Jahren auch schon das ein oder andere berufs- und altersbedingte Problemchen wie Kreuzschmerzen und Verspannungen. Nicht zu vergessen eine chronische Psoriasis, an der ich schon seit meiner Pubertät laboriere. Außerdem hatte ich schon seit Kindheit immer wieder Gelenksprobleme, Migräneattacken und Magen- bzw. Verdauungsbeschwerden.
Alles das war durch den Konsum von Cannabis erträglich, wenn nicht sogar ganz verschwunden.
Selbst nach dem Absetzen von Cannabis wegen den Untersuchungen für den Erhalt meines Führerscheines (Drogentest) hatte ich keine Probleme. Erst ab dem für mich unerwarteten Eintreffen der Anklage der Staatsanwaltschaft stand ich plötzlich unter massivem psychischem Druck. Darauf war ich nicht vorbereitet. Existenzängste kamen hoch und ich stürzte in eine Depressionen, die ich eine Zeit lang nur mit Beruhigungsmittel und Antidepressiva kontrollieren konnte. Durch den zunehmenden Stress ist auch mein Blutdruck gestiegen, sodass ich jetzt Blutdrucksenker nehmen muss.
Für etwa zweieinhalb Monate konnte ich wegen Unruhe und Konzentrationsproblemen meiner Arbeit als EDV-Techniker und Programmierer nicht nachgehen. Mir reichte der Stress vor der Verhandlung und ich bin mit meinem Fall zu dieser Zeit auch das erste Mal an die Öffentlichkeit gegangen.
Darf es sein, dass in einem demokratischen Land wie der Republik Österreich die Freiheit eines erwachsenen und mündigen Bürgers, der niemandem einen Schaden zugefügt hat, bedroht wird, weil ihn eine veraltete Gesetzgebung zum Kriminellen macht?
Am 26.4.2004 erhielt ich die Ladung zur öffentlichen Verhandlung meines Falles am 26. Mai 2004 im Landesgericht Wiener Neustadt. Mit Donnerstag, 6. Mai 2004, hatte ich auch einen Anwalt, der mich "in meinem Sinne" vertreten wollte.
Am 13. Mai war ich trotz positiven Selbsttest in den Morgenstunden im Labor. Nach acht Wochen endlich das Ergebnis: negativ. Scheinbar zeigen die Selbsttests auch unter dem Grenzwert positiv an - möglicherweise auch bei einem erhöhtem körpereigenen THC-Spiegel.
Positives für mich: Ich habe mir das Rauchen abgewöhnt ... ;-)
Ich wollte natürlich wieder und hab es auch gleich probiert - drei mal. Dann hab ich aufgegeben. Es hat einfach zu stark gekratzt im Hals. Als Alternative bot sich zur oralen Einnahme, zum Beispiel als Tee, auch gemeinsam mit anderen Kräutern, und die Aromatherapie mittels Vaporisator. Endlich konnte ich wieder auf Beruhigungs- und Schmerzmittel verzichten und auch die Dosis der Blutdrucksenker wieder halbieren.
Bei der Verhandlung am 26. Mai 2004 wurde ich vom Schöffengericht schuldig gesprochen und zu einer Strafe von einem Jahr bedingt auf drei Jahre verurteilt. Mein Anwalt wollte einen angesehenen Primar in den Zeugenstand holen, was aber vom Gericht nach einer Beratung nicht zugelassen wurde. Auch ein zweiter Antrag zur Einholung eines Gutachtens (komplexes psychosomatisches Krankheitsbild, inkl. Anamnese) wurde abgelehnt. Ein beigebrachtes Gutachten wurde in den Akt aufgenommen aber nicht verlesen. Eine der Begründungen für das Urteil war, dass meine "Leiden" im Verhältnis zu einem Aids- oder MS-Patienten "zu gering" seien um eine Medikation mit Cannabis zu begründen. Es wurde mir geraten die zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Präparate zu nutzen, obwohl ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass ich solche schon verwendet habe und mit entsprechenden Nebenwirkungen, die dann ebenfalls wieder schulmedizinisch behandelt wurden, zu kämpfen hatte. Ich habe meinen Anwalt gebeten, in Berufung zu gehen bzw. Nichtigkeit anzumelden.
Seit
Anfang Juli nehme ich
Dronabinol, ein (halb-)synthetisch hergestelltes Delta-9-THC. Das Medikament
hat eine ähnliche Wirkung wie natürliches Cannabis, macht aber nicht so müde, da
es nur THC enthält, nicht aber die anderen (über 60, nicht psychoaktiven)
Cannabinoide. Ich wurde auf 4-5 Kapseln (also 10 mg) pro Tag eingestellt.
Dronabinol ist mit über € 90,-- für 30 Kapseln a 2,5 mg THC ziemlich teuer -
zirka fünfmal so teuer wie beim Eigenanbau. Da ich pro Woche etwa 30 Kapseln
verbrauche, zu teuer um mir selbst eine längere Behandlung finanzieren zu
können.
Während mir die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft das Medikament nicht genehmigte, wurde es mir ab August von der Krankenkasse meiner unselbständigen Erwerbstätigkeit genehmigt - vorerst 120, jetzt 150 Kapseln pro Monat. Die Kosten von über € 400,-- übernimmt jetzt die Kasse.
Rechne ich das wieder so hoch wie mir Staatsanwalt und Richter meinen Eigenbau hochgerechnet haben, dann habe ich der Krankenkasse in den letzten 10 Jahren € 44.400,-- an Medikamentenkosten "erspart". In Österreich ist auch zur Medikation ausschließlich das (teure halb-)synthetische Cannabinoid erlaubt. Natürliches (günstigeres) Cannabis ist auch zur medizinischen Anwendung verboten. 100 Milligramm THC in Form von Hanfblüten kosten etwa 2 bis 10 Euro. Die selbe Menge in Form von Dronabinol-Kapseln zu 2,5 mg kommt auf rund 90 Euro.
Das heißt also: THC darf nur konsumiert werden, wenn "wer" daran verdient. Vielleicht sollten darüber die Verantwortlichen einmal nachdenken!
Anfang Dezember erhielt ich einen Anruf meines Anwaltes. Er erklärte mir, dass meine Berufung wegen Nichtigkeit abgelehnt wurde.
Am 21.12. 2004 erhielt ich die Ladung zur Berufungsverhandlung am 12.1.2005 im Oberlandesgericht Wien. In dieser Verhandlung wurde die Strafe auf 6 Monate bedingt für drei Jahre herabgesetzt - ein Teilerfolg.
Am Morgen des 8.3.2005 läutete es abermals. Zwei Beamten in Zivil standen mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür - mein Vater hat mich angezeigt.
Gefunden wurden: 3 Gläser mit insgesamt etwas über 180 g Cannabiskraut.
Mittlerweile wurde auf Grund der ersten Verurteilung nach §28, bei dem von Handel ausgegangen wird, eine "Entziehung der Lenkerberechtigung" eingeleitet, um mich "aus dem Verkehr zu ziehen". Nach einer Intervention meinerseits wurde auf Grund der vorliegenden Tatsachen von der Entziehung abgesehen und mir der Führerschein auf ein Jahr befristet.
Weiters hat mein Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet und mit einer Geldstrafe beurteilt.
Am 14.6.2005 erhielt ich die Ladung zur Hauptverhandlung wegen § 27 Abs.1 Suchtmittelgesetz am 1.9.2005, 9:30 Uhr im Bezirksgericht Baden. Diese wurde vertagt.
Am 11.2.2006 verstarb mein Vater an den Folgen von Magen- und Darmkrebs. Er hat mich (und meine Geschwister, sie konsumieren kein Cannabis) von seinem Erbe ausgeschlossen.
Am 11.4.2006 wurde mir nach Beibringung einer Stellungnahme eines Facharztes für Psychiatrie der Führerschein für weitere 2 Jahre verlängert; die Kosten: etwa 100 Euro (abgesehen der vielen Zeit die ich für Arztbesuche und Amtswege verbrauche ... ).
Mit August 2006 wurde das Medikament ohne Angabe von Gründen seitens der Krankenkasse nicht mehr genehmigt. Der Vertrauensarzt der Krankenkasse bezeichnete mich bei der Nachfrage als "Junkie". Auch ein erneutes Ansuchen mit dem Beibringen von Fachärztlichen Gutachten blieb ohne Erfolg. Der Vertrauensarzt verwies mich auf alternative Medikamente wie Psychopax, Fluoxetin und Barbituraten und riet mir zum Konsum von Alkohol.
Bis zum Frühjahr 2007 hat sich mein Gesundheitszustand wieder verschlechtert. Durch die Einnahme von Schlaf und Beruhigungsmittel habe ich wieder etwa 15 Kilogramm zugenommen und Probleme mit Gelenken und der Verdauung bekommen. Außerdem lässt auf Grund der Nebenwirkungen der Ersatzmedikation meine Konzentrations- und Merkfähigkeit nach und ich habe vermehrt Probleme in meinem Beruf.
Mehrere Termine bei und Schriftverkehr mit verschiedenen Stellen und den Chefärzten der Krankenversicherungen waren erfolglos: Ich muss die Kosten für das mir verordnete Dronabinol selbst aufbringen, bei Medikamentenkosten von etwa 300 Euro pro Monat eine ziemliche finanzielle Belastung.
Am 22. Juni 2007 erhielt ich die Vorladung zur Hauptverhandlung am 12. Juli 2007 im Bezirksgericht Baden.
Bei der Verhandlung um 10:30 Uhr, die auf 15 Minuten angesetzt war, wurden die beigebrachten Schreiben bzgl. einer Befürwortung der medizinischen Nutzung von Cannabis nicht berücksichtigt. Das vom Erstrichter zugelassene Beweismittel der Erstellung eines entsprechenden medizinischen und toxikologischen Gutachtens konnte seitens des Gerichts in der Zwischenzeit (über 2 Jahre war die Verhandlung vertagt) aus Mangel an Gutachtern bzw. deren zeitliche Verfügbarkeit nicht beigebracht werden, worauf seitens des Gerichts darauf "verzichtet" wurde. Das Urteil war bereits vor der Verhandlung verfasst worden und wurde vom Richter von einem ausgedruckten Zettel abgelesen.
Die Berufungsverhandlung zur Verhandlung am Bezirksgericht Baden nach §27 Abs.1 fand am 20. Februar 2008 um 10.15 Uhr am Landesgericht Wiener Neustadt statt. Da die Verhandlung nur für 15 Minuten angesetzt ist war anzunehmen, dass auch der Ausgang dieser Verhandlung schon vorab feststeht. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Gutachten nicht zu werten sind und auch die finanzielle Situation der Beschaffung des Medikamentes kein berechtigter Grund ist, Cannabis selbst anzubauen und zu konsumieren.
Interessantes Detail:
In allen Verfahren war immer wieder ein und der selbe Richter
beteiligt. Er hat bereits im ersten Verfahren als
Untersuchungsrichter gezeichnet und war einer der Richter bei der
Urteilsfindung. Er hat den Durchsuchungsbefehl unterzeichnet und war
auch im diesem Berufungsverfahren wieder beisitzender Richter. Auch
ist er den Anwesenden während der Verhandlung aufgefallen, weil ihn
der Verlauf oder die Sachlage sichtlich amüsierten.
Nicht nur ich halte das Verbot von Cannabis für ungerechtfertigt sondern auch für gefährlich. Eine Drogenpolitik die ihre Inhalte nicht auf wissenschaftlichen Fakten bezüglich der Gefährlichkeit von Substanzen stützt, untergräbt damit ihre eigene Glaubwürdigkeit. Dadurch, dass es per Gesetz keine Trennung von harten und weichen Drogen gibt, wird von vielen die Cannabis bereits probiert und festgestellt haben, dass die Gesetzgebung in keiner Weise etwas mit der Gefährlichkeit der Substanz zu tun hat, auch die Gefährlichkeit anderer Drogen angezweifelt. Damit wird bewusst eine Hemmschwelle umgeworfen, die die Konsumenten eigentlich schützen sollte. Eine weitere Hemmschwelle, nämlich die der Illegalität, hat man spätestens mit dem ersten Konsum von Cannabis auch schon hinter sich gelassen; oft jedoch schon zuvor beim Kauf von Cannabis und/oder durch Beschaffungskriminalität. Durch das Einkaufen bei Dealern am Schwarzmarkt kommen viele Cannabiskonsumenten zwangsweise in Kontakt mit anderen, meist härteren, Drogen. Diese gesetzliche Situation schützt nicht vor harten Drogen sondern bewirkt eher das Gegenteil.
* Dieser Absatz stammt aus einem orf.at Foreneintrag,Verfasser nicht bekannt
Diese Meinung wird mittlerweile auch von namhaften Wissenschaftlern unterstützt
Die verschiedensten Medikamente wurden mir im Laufe der Jahre verschrieben. Viele davon haben im Verhältnis zu Cannabis schwerwiegendere Nebenwirkungen.
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Spezialitätenliste, zur regelmässigen Anwendung empfohen ... Viele dieser Medikamente können mit der gleichzeitigen Einnahme von Cannabis oder Dronabinol in ihrer Dosierung deutlich herabgesetzt werden. |
Manche greifen den Magen und andere innere Organe an bzw. haben Auswirkungen auf den Stoffwechsel und die Psyche. Die Nebenwirkung die an Cannabis immer wieder kritisiert wird, ist dass es euphorisch wirkt. Diese antidepressive Wirkung sollte allerdings als Nebenwirkung bei den zunehmenden Zahlen an Depressionen nicht unterschätzt werden. Durch die empfundene Euphorie hebt sich die Lebensqualität, besonders bei chronischen Erkrankungen erheblich.
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